Mündlich kann eine Wahlkarte noch bis spätestens morgen Freitag, den 20.3.2015 um 12 Uhr unter Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises (zB Reisepass, Führerschein) im Gemeindeamt Ludersdorf-Wilfersdorf persönlich beantragt werden. Eine telefonische Beantragung von Wahlkarten ist nicht zulässig!
Wahlberechtigte, die im Besitz einer Wahlkarte sind, können ihr Wahlrecht schon unmittelbar nach Erhalt der Wahlkarte mittels Briefwahl ausüben.
Sämtliche Wahlkarten sind hierbei so rechtzeitig an die Gemeindewahlbehörde Ludersdorf-Wilfersdorf zu übermitteln, dass sie spätestens bis zum Schließen des letzten Wahllokales der Gemeinde Ludersdorf-Wilfersdorf (13 Uhr) am Wahltag bei der Gemeindewahlbehörde einlangen. Die Übermittlung kann postalisch, persönlich oder durch Überbringung per Boten erfolgen.
Bei eventuellen Rückfragen stehen wir Ihnen gerne unter +43 (3112) 23 87 zur Verfügung!