Sollte man am Wahltag verhindert sein, so kann eine Wahlkarte beantragt werden, mit der das Wahlrecht auch außerhalb der Wahlzeiten und des Wohnortes ausgeübt werden kann.
Die Beantragung einer Wahlkarte ist schriftlich / online über www.wahlkartenantrag.at bis Mi., 19.03.2025 möglich.
Eine persönliche Antragstellung ist bis Fr., 21.03.2025 – 12 Uhr möglich.
Eine sofortige Stimmabgabe (“ich kann gleich wählen”) mittels Briefwahl ist bei persönlicher Beantragung im Gemeindeamt möglich.
Wahltag:
Mittels Wahlkarte kann die persönliche Stimmabgabe (Wahlkarte nicht unterschrieben und nicht zugeklebt) in jedem Wahllokal am Wahltag der eigenen Gemeinde (!) gemacht werden.
Achtung – die Briefwahlkarte (unterschrieben und zugeklebt) muss bis zum Wahltag (23.03.2025 – 12 Uhr) in der Wohnsitzgemeinde, von der man die Wahlunterlagen geschickt bekommen hat, einlangen!
Bei weiteren Fragen steht das Team des Gemeindeamtes gerne zur Verfügung!