Im Vorfeld zur Landwirtschaftskammerwahl 2016 (jene findet am 31. Jänner 2016 statt), wird auch das Amt der Gemeindebäuerin, des Bäuerinnenbeirates und der Bezirksbäuerin alle fünf Jahre neu gewählt.

 

Die Gemeindebäuerin stellt ein besonders wertvolles Bindeglied zwischen den Bäuerinnen und Frauen im ländlichen Raum und den VertreterInnen der Bezirkskammer, speziell der Fachberaterin, dar.

 

Wer zur Wahl der Gemeindebäuerin aktiv und passiv berechtigt ist, ist im Landwirtschaftskammergesetz geregelt. Die Bäuerinnenarbeit in der Steiermark ist im Bäuerinnenstatut definiert.

 

Nach §4 Landwirtschaftskammergesetz sind folgende Frauen wahlberechtigt:

Alle weiblichen Kammerzugehörigen, die spätestens am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben. Kammerzugehörig sind:

  • Eigentümerinnen, Fruchtnießerinnen sowie Pächterinnen eines land- und/oder forstwirtschaftlichen Betriebes bzw. eines land- und/oder forstwirtschaftlich genutzten Grundstückes mit einer Mindestfläche von 1 ha
  • Eigentümerinnen, Fruchtnießerinnen sowie Pächterinnen eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes bzw. eines land- und/oder forstwirtschaftlich genutzten Grundstückes, soweit der Betrieb/das Grundstück im Hauptberuf und auf eigene Rechnung bewirtschaftet wird
  • Familienangehörige, sofern sie in deren land- und forstwirtschaftlichen Betrieb hauptberuflich tätig sind und mit den Kammerzugehörigen in Hausgemeinschaft leben
  • Übergeberinnen oder Ehefrauen von Übergebern, die einen land- und/oder forstwirtschaftlichen Betrieb/Grundstück übertragen haben, ihren Hauptwohnsitz auf dem übertragenen Betrieb haben und der Betriebsnachfolger kammerzugehörig ist

 

Um das hervorragend funktionierende und starke Netzwerk der Bäuerinnenorganisation weiterzuführen und nachhaltig zu kräftigen, ist es von besonderer Wichtigkeit, dass jede ehemalige Gemeinde auch ihre Vertreterin der Bäuerinnen hat.

 

Daher ist es besonders wichtig, das Recht auf Mitbestimmung, wer aus der Gemeinde die Interessen der Bäuerinnen im Kreise der Gemeindebäuerinnen des Bezirkes vertreten soll, wahrzunehmen.

 

Wahlvorschläge können bei der Wahlveranstaltung von jeder Wahlberechtigten und den Vertretern der Bezirkskammer eingebracht werden. Der Vorschlag wird in geheimer Wahl abgestimmt. Dieser muss mit absoluter Mehrheit angenommen werden.

 

Um den hohen Stellenwert der Bäuerinnen in unseren Gemeinden und im Bezirk auch weiterhin zu erhalten, laden wir herzlich ein, vom Wahlrecht Gebrauch zu machen und aktiv mitzubestimmen.

 

Im Zusammenhang mit der Wahl der Gemeindebäuerin und deren Stellvertreterin wird es auch wieder einen Vortrag seitens der Beraterinnen geben, diesmal zum Thema „Zuhören.Wissen.Reden. Dialog Landwirtschaft & Gesellschaft“.

 

Weitere Informationen:

Ludersdorf_Wilfersdorf