Beim Volksbegehren sind

  • alle österr. StaatsbürgerInnen
  • die am letzten Tag des Eintragungszeitraumes das 16. Lebensjahr vollendet haben (Jahrgang 2001, d.h. Personen, die spätestens am 30.01.2017 ihren 16. Geburtstag feiern),
  • am Stichtag (19.12.2016) vom Wahlrecht nicht ausgeschlossen sind und
  • am Stichtag in der Gemeinde den Hauptwohnsitz haben,

berechtigt, sich in die Eintragungsliste einzutragen.

 

NICHT stimmberechtigt sind:

  • Personen, für welche die Gemeinde eine Untersützungserklärung bestätigt und dies in der Wählerevidenz ersichtlich gemacht hat,
  • AuslandsösterreicherInnen,
  • UnionsbürgerInnen, die die österr. Staatsbürgerschaft nicht besitzen.

 

In der Eintragungswoche von 23. Jänner bis 30. Jänner 2017 liegt die Eintragungsliste beim Gemeindeamt Ludersdorf-Wilfersdorf, Ludersdorf 114, 8200 Ludersdorf-Wilfersdorf an nachstehend angeführten Tagen und zu folgenden Zeiten auf:

Mo., 23.01.   7:00 – 20:00 Uhr
Di., 24.01.     7:00 – 16:00 Uhr
Mi., 25.01.    7:00 – 20:00 Uhr
Do., 26.01.   7:00 – 16:00 Uhr
Fr., 27.01.     7:00 – 16:00 Uhr
Sa., 28.01.    8:00 – 10:00 Uhr
So., 29.01.    8:00 – 10:00 Uhr
Mo., 30.01.  7:00 – 16:00 Uhr