Wenn bereits ein EU-Reisepass (purpurrot) vorhanden ist, benötigt man:
- alten Reisepass
- Lichtbild (Kriterien siehe passbildkriterien.at)
- Heiratsurkunde, Nachweis bei akad. Grad (falls noch nicht eingetragen)
- Nachweis der Vertretungsbefugnis (Obsorge) bei minderjährigen Personen
- Ausweis des/der Erziehungsberechtigten
Beim erstmaligen Erlangen eines Passes sind zusätzlich im Original mitzubringen:
- Geburtsurkunde
- Staatsbürgerschaftsnachweis
- Vertretungsbefugnis
- Ausweis des/der Erziehungsberechtigten
Art | ab 01.07.2011 | Express | Gültigkeit |
Reisepass mit Fingerprint |
€ 75,90 | € 100,00 | 10 Jahre |
Kinderpass | € 30,00 | € 45,00 | * |
Notpass ab 12. Geburtstag | € 75,90 | Nur für die Reise | |
Notpass Kinder bis 12. Geburtstag | € 30,00 | Nur für die Reise | |
Personalausweis Kind 2 – 11,9 Jahre | € 26,30 | 5 Jahre (kein Fingerprint) | |
Personalausweis Kind 12 – 15,9 Jahre | € 26,30 | 10 Jahre (Fingerprint) | |
Personalausweis ab dem 16. Geburtstag | € 61,50 | 10 Jahre | |
Erweiterung Geltungsbereich | € 66,00 | ||
Reisepass mit Fingerprint | 1 Tag | € 220,00 | Beantragung bei BH Weiz |
Kinderpass | 1 Tag | € 165,00 | Beantragung bei BH Weiz |
*Kinderpass Gültigkeit: Alter 0-2 Jahre Gültigkeit: 2 Jahre Alter 2-11,9 Jahre Gültigkeit: 5 Jahre
Expresspässe: keine Gebührenbefreiung für Kinder bis zum 2. Geburtstag
Die Kosten für den Reisepass/Personalausweis müssen im Vorhinein bezahlt werden (bar oder per Bankomat im Gemeindeamt). Erst dann kann der Pass bei der BH Weiz beantragt werden und binnen 5 Werktagen (Expresspass 3-4 Tage) mittels RSb-Brief zugestellt werden!
Dienstag ist unser Behörden Tag! (die genannten Fristen gelten ab diesem Tag)
Bitte kommen Sie (und Ihr Kind) persönlich im Gemeindeamt vorbei. Bei Reisepässen u. – NEU ab August 2021 – ebenfalls Personalausweisen (auch bei Kindern/Jugendlichen ab 12 Jahren) ist die Erfassung eines Fingerabdruckes erforderlich, der Antrag für den neuen Pass oder Personalausweis ist im Gemeindeamt zu unterfertigen.
Miteintragungen von Kindern sind nicht mehr möglich!
Bei Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, beschränkt oder voll entmündigt sind, ist die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters (bei ledigen Kindern: Mutter) erforderlich. Bitte legen Sie den Nachweis der Vertretungsbefugnis (zB vor Gericht geschlossene rechtswirksame Vereinbarung der gemeinsamen Obsorge; durch Rechtskraftvermerk versehenen Obsorgebeschluss; Erklärung der gemeinsamen Obsorge gemäß §177 Abs 3 ABGB;…) vor.
Bei weiteren Fragen helfen wir Ihnen gerne weiter:
Frau Verena Winkler, Herr Ing. Christian Almer 03112 23 87
Die Beantragung der ID-Austria ist ebenfalls im Gemeindeamt möglich. Diese ist kostenlos.
Sollte die Beantragung nicht im Zuge eines Reisepasses oder Personalausweises erfolgen, so ist ein Passbild (nicht älter als 6 Monate, Passbildkriterien) mitzubringen. Weiters benötigen Sie Ihr Mobiltelefon und einen Ausweis.
Weitere Voraussetzungen sind das Mindestalter von 14 Jahren und ein Smartphone, das über eine Gesichtserkennung oder einen Fingerprinter verfügt.
Mehr dazu erfahren hier: id-austria.gv.at