Verlautbarung über das Eintragungsverfahren für die Volksbegehren mit der Kurzbezeichnung
- Lieferkettengesetz Volksbegehren
- GIS Gebühren NEIN
- Beibehaltung Sommerzeit
- BARGELD-Zahlung: Obergrenze NEIN!
- Unabhängige JUSTIZ sichern
- ECHTE Demokratie – Volksbegehren
- NEHAMMER MUSS WEG
Die Stimmberechtigten können innerhalb des vom Bundesminister für Inneres festgesetzten Eintragungszeitraums, das ist
von Montag, 17. April, bis (einschließlich) Montag, 24. April 2023
in jeder Gemeinde in den Text des Volksbegehrens samt Begründung Einsicht nehmen und ihre Zustimmung zu diesem Volksbegehren durch einmalige eigenhändige Eintragung ihrer Unterschrift auf einem von der Gemeinde zur Verfügung gestellten Eintragungsformular erklären. Die Eintragung muss nicht in einer Gemeinde erfolgen, sondern kann auch online getätigt werden (www.bmi.gv.at/volksbegehren).
Stimmberechtigt ist, wer am letzten Tag des Eintragungszeitraums das Wahlrecht zum Nationalrat besitzt (österreichische Staatsbürgerschaft, Vollendung des 16. Lebensjahres, kein Ausschluss vom Wahlrecht).
Bitte beachten: Personen, die bereits eine Unterstützungserklärung für ein Volksbegehren abgegeben haben, können für dieses Volksbegehren keine Eintragung mehr vornehmen, da eine getätigte Unterstützungserklärung bereits als gültige Eintragung zählt.
In Ludersdorf-Wilfersdorf können Eintragungen während des Eintragungszeitraums an folgender Adresse:
Gemeindeamt Ludersdorf-Wilfersdorf, Ludersdorf 114, 8200 Ludersdorf-Wilfersdorf
an den nachstehend angeführten Tagen und zu den folgenden Zeiten vorgenommen werden:
Montag, 17.04.2023, von 08:00 bis 20:00 Uhr,
Dienstag, 18.04.2023, von 08:00 bis 16:00 Uhr,
Mittwoch, 19.04.2023, von 08:00 bis 16:00 Uhr,
Donnerstag, 20.04.2023, von 08:00 bis 16:00 Uhr,
Freitag, 21.04.2023, von 08:00 bis 16:00 Uhr,
Samstag, 22.04.2023, geschlossen,
Sonntag, 23.04.2023, geschlossen,
Montag, 24.04.2023, von 08:00 bis 16:00 Uhr.
Online können Sie eine Eintragung bis zum letzten Tag des Eintragungszeitraumes, 20.00 Uhr, durchführen.