Einladung zur öffentlichen Bürgerversammlung
gemäß § 24 Abs. 5 StROG 2010
am Mittwoch, den 5.7.2017, um 18:30 Uhr
im Veranstaltungssaal der VS Flöcking
Thema: Erstellung des Räumlichen Leitbildes –
Auflage der Änderung 5.01 des Örtlichen Entwicklungskonzeptes (ÖEK) 2017
Gemäß § 22 Abs. 7 des StROG 2010 idgF des LGBl. 139/2015 soll die Gemeinde zur Vorbereitung der Bebauungsplanung ein räumliches Leitbild als Teil des örtlichen Entwicklungskonzeptes erlassen. Es besteht aus dem Wortlaut (Verordnung und Erläuterungen) mit den zur Erklärung integrierten Planausschnitten.
In ihm werden für das rechtsgültige Bauland und für Sondernutzungen im Freiland und die künftigen Baulandpotentiale, abgeleitet vom Gebietscharakter, die Grundsätze u.a. zur Bebauungsweise, zum Erschließungssystem, zur Freilandgestaltung und dergleichen festgelegt. |
Nach den Ortsteilgesprächen Anfang Juni, bei denen sich viele Bürgerinnen und Bürger aktiv an der Entwicklung des Leitbildes beteiligten, ist es uns als
Gemeinde wichtig, Ihnen den Entwurf des räumlichen Leitbildes mit
den darin enthaltenen Bestimmungen zu präsentieren.
Jedes Gemeindemitglied, sowie jede physische und juristische Person, hat die Möglichkeit, begründete Einwendungen innerhalb der Auflagefrist von 8 Wochen im Gemeindeamt schriftlich einzubringen.
Die öffentliche Auflage des Entwurfs gem. § 24 Abs. 1 StROG 2010 findet innerhalb folgender Frist statt:
Auflagefrist (min. 8 Wochen): 05.07.2017 – 30.08.2017
Der Entwurf des Wortlautes mit den Erläuterungen und erläuterndem Planmaterial liegt während der Auflagefrist in den Amtsstunden im Gemeindeamt Ludersdorf-Wilfersdorf zur Einsichtnahme auf. In den Entwurf kann auch auf der Homepage der Gemeinde Ludersdorf-Wilfersdorf Einsicht genommen werden.
Der Bürgermeister:
Dr. Peter Moser