Der Heizkostenzuschuss des Landes Steiermark kann heuer wieder zwischen 2. Oktober und 29. Februar 2024 im Gemeindeamt beantragt werden.
Personen, die einen Anspruch auf die Wohnunterstützung haben, können wiederum keinen Antrag auf Heizkostenzuschuss stellen. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an 0316 877-2325 oder 0316 877-3748.
Bitte beachten Sie: Die Einkommensgrenzen gelten auch für jene Personen, die von der Rezeptgebühr befreit sind!
Für den Fall, dass in einem Haushalt eine 24-Stunden-Betreuung nach den Richtlinien des Bundespflegegeldgesetzes geleistet wird, wird das Einkommen der Betreuungspersonen nicht mit gerechnet.
AsylwerberInnen haben keinen Anspruch auf einen Heizkostenzuschuss.
Bitte bringen Sie einen Einkommensnachweis und Ihre Bankverbindung bei der Beantragung mit.
Informationen und Einkommensgrenzen: