Wahltag: Sonntag, 22. März 2015
Wahlberechtigt sind alle Frauen und Männer, die spätestens am Tag der Wahl das 16. Lebensjahr vollendet haben (22.3.1999 und älter) und am Stichtag (5.1.2015) die österreichische Staatsbürgerschaft oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union besitzen, vom Wahlrecht nicht ausgeschlossen sind und in der Gemeinde den Hauptwohnsitz haben.
Das Wahllokal der Wahlberechtigen aus der KG Pircha und der KG Flöcking befindet sich in der Volksschule Flöcking, 8200 Flöcking 1 in der Zeit von 7:00-12:00 Uhr. Das Wahllokal für die Wahlberechtigen aus der KG Ludersdorf und KG Wilfersdorf, sowie WahlkartenwählerInnen ist beim Gemeindeamt Ludersdorf-Wilfersdorf, 8200 Ludersdorf 114 in der Zeit von 7:00-13:00 Uhr.
Bitte bringen Sie Ihre Wählerverständigungskarte mit ins Wahllokal!
Vorgezogene Stimmabgabe
Für alle Wahlberechtigten, die am Wahltag nicht die Möglichkeit haben, in ihrem Wahllokal zu wählen, gibt es am Freitag, den 13.3.2015, in der Zeit von 17 Uhr bis 19 Uhr ausschließlich im Gemeindeamt Ludersdorf-Wilfersdorf, die Möglichkeit der vorgezogenen Stimmabgabe. Hierfür wird keine Wahlkarte benötigt.
Bitte bringen Sie Ihre Wählerverständigungskarte mit ins Wahllokal!
Wahlkartenwähler – Briefwahl:
Wahlberechtigte, die im Besitz einer Wahlkarte sind, können ihr Wahlrecht schon unmittelbar nach Erhalt der Wahlkarte mittels Briefwahl im Inland oder Ausland ausüben.
Die Wahlkarte ist hierbei so rechtzeitig an die zuständige Gemeindewahlbehörde zu übermitteln, dass sie spätestens bis zum Schließen des letzten Wahllokales der Gemeinde Ludersdorf-Wilfersdorf (13 Uhr) am Wahltag bei der Gemeindewahlbehörde einlangt. Die Übermittlung kann postalisch, persönlich oder durch Überbringung per Boten erfolgen.
Weiters besteht die Möglichkeit mit der Wahlkarte am Wahltag vor der örtlichen Wahlbehörde der Gemeinde Ludersdorf-Wilfersdorf im Sprengel 2 – Gemeindeamt zu wählen. (Die eidesstattliche Erklärung darf nicht unterfertigt bzw. die Wahlkarte nicht zugeklebt worden sein.)
Im Bedarfsfall wird eine fliegende Wahlbehörde am Wahltag eingerichtet.
Wenn Sie eine Wahlkarte beantragt haben, können Sie nur mehr mit dieser Ihre Stimme abgeben, unabhängig davon, wo und auf welche Weise Sie wählen möchten! Duplikate für abhanden gekommene Wahlkarten können keinesfalls ausgefolgt werden!
Fristen zur Beantragung einer Wahlkarte:
Die Ausstellung einer Wahlkarte kann schriftlich (mittels Beilage in der Wahlinformation; auch per Telefax, E-Mail oder digitaler Signatur) bis spätestens 18.3.2015 bei der Gemeinde Ludersdorf-Wilfersdorf, Ludersdorf 114, 8200 Ludersdorf-Wilfersdorf, (Fax +43 (3112) 23 87-8 bzw. gde@lu-wi.at) beantragt werden.
Mündlich kann eine Wahlkarte bis spätestens 20.3.2015 um 12 Uhr unter Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises (zB Reisepass, Führerschein) im Gemeindeamt Ludersdorf-Wilfersdorf persönlich beantragt werden. Eine telefonische Beantragung von Wahlkarten ist nicht zulässig!
Bei eventuellen Rückfragen stehen wir Ihnen gerne unter +43 (3112) 23 87 zur Verfügung!
Sie werden höflichst ersucht, von Ihrem Wahlrecht Gebrauch zu machen!