Wohn- und Heizkostenzuschuss des Bundes (€ 400,00)

Der Wohn- und Heizkostenzuschuss des Bundes kann ab sofort bis 31. Oktober 2023 online beantragt werden.

Das Onlineformular zum Wohn- und Heizkostenzuschuss steht am Sozialserver unter www.soziales.steiermark.at zur Verfügung.

Die Gemeinde unterstützt Sie gerne bei der Beantragung, wenn Sie keinen Internetzugang haben.

Dazu bitte mit einem Lichtbildausweis ins Gemeindeamt kommen.

RICHTLINIEN:

* Jahresnettoeinkommen des Jahres 2022 von EUR 30.734,00 darf nicht überschritten werden

* Volljährigkeit

* Hauptwohnsitz und tatsächlicher Aufenthalt in der Steiermark seit 01. Jänner 2023

Automatische Auszahlung (keine Beantragung notwendig!) für alle, die

* in den Monaten Jänner bis Mai 2023 (zumindest einen Monat) die Sozialunterstützung;

* in den Monaten Jänner bis Mai 2023 (zumindest einen Monat) die Wohnunterstützung;

* in der Förderperiode 2022/2023 den Heizkostenzuschuss des Landes Steiermark

bezogen haben.